
Internationaler Strafgerichtshof Chefankläger Khan legt Amt vorerst nieder
Dem Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Khan, wird sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er selbst bestreitet die Vorwürfe, legte nun aber sein Amt bis zum Abschluss der Untersuchungen nieder.
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, ist vorübergehend zurückgetreten. Hintergrund sind Untersuchungen über mutmaßliche sexuelle Übergriffe. Khan habe entschieden, sein Amt bis zum Abschluss der Untersuchungen ruhen zu lassen, erklärte sein Büro.
Eine Mitarbeiterin Khans hatte ihn beschuldigt. Es geht um Vorwürfe, der 55-jährige Brite habe über mehr als ein Jahr hinweg versucht, die Mitarbeiterin zu einer sexuellen Beziehung zu zwingen. Khan hat dies vehement zurückgewiesen und erklärt, an den Anschuldigungen sei nichts dran. Er hatte hatte selbst auf eine Untersuchung gedrängt.
Eine Kommission der Vereinten Nationen untersucht die Beschuldigungen seit November. Ergebnisse werden in Kürze erwartet. Während seiner Abwesenheit würden Khans Stellvertreter dessen Aufgaben übernehmen, teilte ein Sprecher des Gerichts mit.
Haftbefehle gegen Putin und Netanjahu
Der vorläufige Rückzug Khans kommt in einer Zeit, in der das Gericht unter großem Druck der USA steht nach den Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen.
US-Präsident Donald Trump hatte Sanktionen gegen das Gericht und insbesondere Ankläger Khan verhängt. Durch die Sanktionen ist die Arbeit des Gerichts gefährdet.
Khan erwirkte zudem einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder.
Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt besonders schwerwiegende Straftaten wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression. Die USA und Israel sowie weitere Staaten erkennen den IStGH nicht an, unter anderem weil sie Eingriffe in die eigene staatliche Souveränität befürchten.