Mädchen mit Teddy kauert verzweifelt vor einem Laptop.

Schleswig-Holstein Cybergrooming: Viele Kinder erleben sexuelle Belästigung im Netz

Stand: 13.05.2025 16:56 Uhr

Ein Viertel der Kinder und Jugendlichen zwischen 8 und 17 Jahren hat Cybergrooming erlebt - wurde also von Erwachsenen auf Instagram, bei Minecraft oder Fortnite mit sexuellen Absichten angechattet. Was Berater aus SH empfehlen.

Von Paul Wessels

Fortnite, Minecraft oder Roblox: Cybergrooming kann überall da passieren, wo es offene Text- und Sprachchats gibt. Dazu gehören neben den gängigen sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook auch immer häufiger Online-Spiele. Bei vielen der weltweit bekannten Spielehits werden Kinder und Jugendliche mit zufälligen Personen aus der ganzen Welt zusammengewürfelt. Hier können sie dann auch miteinander sprechen, schreiben und sich vernetzen.

Studie belegt: Ein Viertel von 8 bis 17 Jahren sind betroffen

Laut einer aktuellen bundesweiten Studie der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen hat ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen zwischen acht und 17 Jahren bereits Erfahrungen mit Cybergrooming gemacht. Bei den Kindern unter 14 Jahren sind es 16 Prozent.

Cybergrooming: Es beginnt oft mit Geschenken

Täter geben sich nach Polizeiangaben häufig als Gleichaltrige aus und nutzen die Chats in Spielen, um in Kontakt mit Minderjährigen zu kommen. Es beginnt oft mit Komplimenten, Geschenken wie Geld oder digitalen Gegenständen. Und manchmal kommt es nach vielen Chatnachrichten auch zum Verschicken von Nacktbildern oder zu einem Treffen in der realen Welt, auch wenn dies laut Experten meist die Ausnahme ist. 

Definition: Was ist Cybergrooming?

Laut Bundeskriminalamt (BKA) ist Cybergrooming "die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet". In Deutschland wird es mir Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet. Dabei ist bereits die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, strafbar. Zu sexuellen Handlungen muss es also nicht kommen – allein die Absicht genügt. 

Cybergrooming: Auch für Berater in SH ein Thema

Laut Heiko Holz vom PETZE-Institut für Gewaltprävention in Kiel fragen auch in Schleswig-Holstein immer mehr Eltern nach Strategien und Tipps, wie sie mit ihren Kindern über Cybergrooming sprechen können. "Geh mit keinem Fremden mit" oder "Nimm nichts von Fremden an" sind gängige Präventionsbotschaften, aber wie sollten Väter und Mütter dieses Thema im digitalen Raum angehen? "Da wünschen sich Eltern Hilfe", erklärt Holz.

Schutz vor sexueller Belästigung im Netz: Was Eltern tun können

Das empfiehlt das PETZE-Institut für Gewaltprävention aus Kiel zur Prävention von Cybergrooming:

Aufklären: Sprecht mit Kindern und Jugendlichen über die Gefahren im digitalen Raum und wie sie sich schützen können.
Stärken: Ermutigt Kinder und Jugendliche, sich in schwierigen Situationen an euch zu wenden – auch wenn sie sich über ein Verbot hinweggesetzt haben.
Unterstützen: Nehmt Hinweise auf Cybergrooming ernst und sucht euch Hilfe bei Fachstellen."
— PETZE-Institut für Gewaltprävention

Laut der Studie aus NRW wünschen sich zwei Drittel der befragten Kinder und Jugendlichen selbst auch mehr Aufklärung in der Schule. Dies sei der richtige Ort, um für die Gefahr zu sensibilisieren, sagt Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt NRW. Nur hier erreiche man auch wirklich alle Kinder und Jugendlichen. Auch "klicksafe", ein Angebot der Europäischen Union, hilft mit Informationen, wie man Kinder vor Cybergrooming schützen kann.

Auch Heiko Holz von PETZE sieht mehr Potential bei der Prävention direkt in den Schulen. Oft fehlen aber aktuelle Materialien für den Unterricht und die finanzielle Förderung dafür.

Polizei empfiehlt Dokumentation der Chats

Das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein rät, sexualisierte Chats und digitale Übergriffe unmittelbar auch der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Chat-Verläufe und eine Dokumentation der Nachrichten können bei der Strafverfolgung helfen, die Übermittlung der Beweise solle jedoch in enger Absprache mit den Beamten passieren. Denn je nach Inhalt könne man sich laut Polizei unter Umständen selbst strafbar machen.

In Abstimmung mit Polizei: Blockieren und Löschung beantragen

In Absprache mit der Polizei könnten Betroffene dann auch Absender blockieren und die Löschung der Accounts beantragen. Genaue Zahlen zu Ermittlungen im Bereich Cybergrooming und Erfolgsquoten der Strafverfolgung gibt es laut Landespolizeiamt aktuell nicht. Cybergrooming ist ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 13.05.2025 | 17:00 Uhr